Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich von Ihrem Bruttogehalt einbehalten wird. Sie ist damit einer der wichtigsten Faktoren für die Höhe Ihres Nettogehalts. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen — welche für Sie die richtige ist, hängt von Ihrem Familienstand, Ihren Kindern und Ihrer Einkommenssituation ab.
Das Wichtigste vorab: Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug (die Vorauszahlung). Wie viel Steuer Sie insgesamt im Jahr zahlen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Steuererklärung ab. Die Steuerklasse ist daher vor allem ein Liquiditätsinstrument — sie bestimmt, wie viel Geld Sie monatlich zur Verfügung haben.
Die 6 Steuerklassen auf einen Blick
| Steuerklasse | Für wen? | Besonderheit |
|---|---|---|
| I | Ledig, verwitwet (nach Ablauf), geschieden | Standardklasse für Singles |
| II | Alleinerziehende mit Kindern | Entlastungsbetrag 4.260 € |
| III | Verheiratete (Hauptverdiener) | Niedrigste Steuerbelastung |
| IV | Verheiratete (ähnliches Einkommen) | Wie Klasse I, aber verheiratet |
| V | Verheiratete (Geringverdiener-Partner) | Hohe Steuerbelastung |
| VI | Zweiter/Dritter Nebenjob | Höchste Steuerbelastung, kein Freibetrag |
Steuerklasse I – Der Standard
Steuerklasse I ist die Standardklasse für alle ledigen, geschiedenen und dauerhaft getrennt lebenden Arbeitnehmer. Auch verwitwete Arbeitnehmer werden ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners in Klasse I eingestuft (im ersten Jahr gilt noch Klasse III).
In Steuerklasse I gelten folgende Freibeträge (2026):
- Grundfreibetrag: 12.096 €
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €
- Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €
- Summe: 13.362 € steuerfrei pro Jahr
Steuerklasse II – Alleinerziehende
Steuerklasse II gilt für alleinerziehende Elternteile, bei denen das Kind in der Wohnung gemeldet ist und für das Kindergeld oder Kinderfreibetrag beansprucht wird. Der große Vorteil: der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.260 € pro Jahr wird bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 €. Alleinerziehende mit zwei Kindern erhalten also 4.260 + 240 = 4.500 € Entlastungsbetrag.
Steuerklasse III – Für Hauptverdiener in der Ehe
Steuerklasse III ist die günstigste Steuerklasse überhaupt. Sie berücksichtigt doppelte Freibeträge und ist damit ideal für verheiratete oder verpartnerte Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Hauptverdiener wählt Klasse III, der geringer verdienende Partner Klasse V.
Wichtig: Die Kombination III/V bedeutet, dass im Haushalt insgesamt mehr Netto ausgezahlt wird — bei der Steuererklärung kann es aber zu Nachzahlungen kommen, wenn beide Partner arbeiten. Eine Steuererstattung ist bei dieser Kombination selten.
Steuerklasse IV – Gleiche Augenhöhe
Steuerklasse IV gilt für verheiratete oder verpartnerte Personen, die ähnlich viel verdienen. Beide Partner werden in Klasse IV eingestuft. Die Besteuerung entspricht in etwa Steuerklasse I. Eine Variante ist Klasse IV mit Faktor, bei der das Finanzamt einen persönlichen Faktor auf Basis der tatsächlichen Einkommensverhältnisse festsetzt — das verringert mögliche Nachzahlungen.
Steuerklasse V – Für den Geringverdiener-Partner
Steuerklasse V ist die Gegenstück zu Klasse III. Wer in Klasse V eingestuft ist, hat keine Freibeträge und zahlt verhältnismäßig viel Lohnsteuer. Das führt zu einem deutlich niedrigeren Nettogehalt. Diese Klasse lohnt sich nur, wenn der Partner deutlich mehr verdient und Klasse III wählt — dann profitiert der Haushalt insgesamt.
Steuerklasse VI – Für Nebenjobs
Steuerklasse VI kommt automatisch zum Einsatz, wenn ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Beim zweiten und jedem weiteren Arbeitgeber wird Steuerklasse VI angewendet. Es gelten keine Freibeträge, weshalb die Steuerbelastung sehr hoch ist. Über die Steuererklärung kann man zu viel gezahlte Steuern zurückfordern.
Steuerklasse wechseln – So geht's
Verheiratete können die Steuerklassenkombination einmal pro Kalenderjahr wechseln. Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt gestellt — in vielen Bundesländern auch online über das ELSTER-Portal. Der Wechsel ist kostenlos und wird in der Regel innerhalb weniger Wochen bearbeitet.
Ledige können die Steuerklasse wechseln, wenn sich ihr Familienstand ändert (z. B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes). Alleinerziehende können die Steuerklasse II beantragen, indem sie die Voraussetzungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen.
Tipp: Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um sofort zu sehen, wie sich eine andere Steuerklasse auf Ihr monatliches Nettogehalt auswirken würde. Geben Sie einfach Ihr Bruttogehalt ein und wählen Sie verschiedene Steuerklassen zum Vergleich.
Häufige Fragen zur Steuerklasse
Kann ich meine Steuerklasse selbst wählen?
Ledige Arbeitnehmer werden automatisch in Steuerklasse I (oder II bei Alleinerziehenden) eingestuft. Verheiratete können zwischen den Kombinationen III/V, IV/IV oder IV mit Faktor wählen. Eine freie Wahl der Steuerklasse ohne Rücksicht auf den Familienstand ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich keine Steuerklasse angebe?
Wenn kein Antrag gestellt wird, weist das Finanzamt automatisch eine Steuerklasse zu — bei Ledigen ist das immer Klasse I. Verheiratete werden automatisch in IV/IV eingestuft, falls keine andere Kombination beantragt wurde.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?
Ein Wechsel zu III/V lohnt sich besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Er erhöht das monatliche Netto des Hauptverdieners, senkt es beim anderen. Insgesamt zahlen beide als Haushalt ungefähr die gleiche Steuer — der Unterschied liegt nur darin, wann und wie sie gezahlt wird.
Fazit
Die Wahl der richtigen Steuerklasse ist eine der einfachsten Möglichkeiten, das monatliche Nettogehalt zu optimieren. Für die meisten Singles ist Klasse I alternativlos — verheiratete Paare hingegen sollten die verschiedenen Kombinationen durchrechnen und dabei ihre persönliche Einkommenssituation berücksichtigen.
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