Die Sozialversicherung ist das Fundament des deutschen Sozialsystems. Arbeitnehmer zahlen monatlich Beiträge zu fünf Versicherungen, die sie gegen die großen Lebensrisiken absichern: Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfall und Arbeitslosigkeit. In diesem Ratgeber finden Sie alle Beitragssätze für 2026 — übersichtlich und verständlich erklärt.

Überblick: Alle Beitragssätze 2026

Versicherung Gesamtbeitrag Arbeitnehmer Arbeitgeber
Rentenversicherung18,6 %9,3 %9,3 %
Krankenversicherung (GKV)~16,3 %~8,15 %~8,15 %
Pflegeversicherung3,4–4,0 %1,7–2,0 %1,7 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %1,3 %
Unfallversicherungvariabel0 %100 % (AG)

Wichtig: Die Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Einkommen über dieser Grenze ist beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich angepasst.

1. Rentenversicherung

Die Rentenversicherung sichert das Einkommen im Alter ab. Der Beitragssatz beträgt 2026 insgesamt 18,6 % — je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

  • Arbeitnehmeranteil: 9,3 %
  • Arbeitgeberanteil: 9,3 %
  • Beitragsbemessungsgrenze West: 7.900 € / Monat
  • Beitragsbemessungsgrenze Ost: 7.450 € / Monat

Bei einem Bruttolohn von 3.500 € zahlt ein Arbeitnehmer also 3.500 × 9,3 % = 325,50 € im Monat in die Rentenversicherung.

2. Krankenversicherung (GKV)

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 % — zuzüglich eines kassenspeifischen Zusatzbeitrags, der im Durchschnitt bei ca. 1,7 % liegt (variiert je nach Krankenkasse).

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (je 7,3 % AN/AG)
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: ca. 1,7 % (hälftig)
  • Gesamt Arbeitnehmer: ca. 8,15 %
  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 € / Monat

Der Zusatzbeitrag wird von den Krankenkassen individuell festgesetzt und kann sich zwischen 0,8 % und über 2 % bewegen. Vergleichen lohnt sich: Wer die Krankenkasse wechselt, kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.

3. Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Der Beitragssatz hängt davon ab, ob Sie Kinder haben:

  • Mit Kindern: 3,4 % gesamt (1,7 % AN / 1,7 % AG)
  • Kinderlose ab 23 Jahren: 4,0 % gesamt (2,0 % AN / 1,7 % AG + 0,6 % AN-Zuschlag)
  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 € / Monat (wie GKV)

Der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 % ist ein wichtiger Kostenfaktor. Bei einem Bruttolohn von 3.500 € zahlen Kinderlose rund 21 € mehr pro Monat als Eltern.

4. Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung sichert bei Jobverlust ein Einkommen. Der Beitragssatz beträgt 2026 insgesamt 2,6 % — je 1,3 % von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

  • Arbeitnehmeranteil: 1,3 %
  • Beitragsbemessungsgrenze: wie Rentenversicherung

5. Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Arbeitnehmer zahlen keinen Beitrag. Der Beitragssatz variiert je nach Branche und Unfallrisiko stark.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

VersicherungGrenze / MonatGrenze / Jahr
Rentenversicherung (West)7.900 €94.800 €
Rentenversicherung (Ost)7.450 €89.400 €
Kranken-/Pflegeversicherung5.512,50 €66.150 €

Rechenbeispiel: Was bleibt netto übrig?

Ein Arbeitnehmer in Steuerklasse I, ledig, ohne Kinder, GKV, Bundesland Berlin, Bruttolohn 4.000 € / Monat zahlt ungefähr:

  • Lohnsteuer: ca. 622 €
  • Rentenversicherung: 372 €
  • Krankenversicherung: 326 €
  • Pflegeversicherung (kinderlos): 92 €
  • Arbeitslosenversicherung: 52 €
  • Netto: ca. 2.536 €

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Fazit

Die Sozialversicherungsbeiträge machen für die meisten Arbeitnehmer rund 20–22 % des Bruttogehalts aus. Hinzu kommt die Lohnsteuer. Zusammen können gut 35–45 % des Bruttogehalts in Form von Steuern und Abgaben einbehalten werden. Unser kostenloser Rechner zeigt Ihnen Ihr individuelles Netto — sofort und ohne Anmeldung.