Warum Nettorechnen.online?

Das deutsche Steuersystem ist komplex. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kirchensteuer — wer den Überblick behalten will, braucht Hilfe. Viele bestehende Rechner sind unübersichtlich, veraltet oder verstecken wichtige Informationen hinter Registrierungswalls.

Nettorechnen.online ist anders. Unser Brutto-Netto-Rechner ist kostenlos, ohne Anmeldung, transparent in seiner Berechnung und wird regelmäßig mit den neuesten Steuer- und Sozialversicherungssätzen aktualisiert. Wir erklären nicht nur, was abgezogen wird — sondern auch warum.

Wichtig: Alle Berechnungen auf dieser Website sind Näherungswerte für Orientierungszwecke. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

100%
Kostenlos & ohne Werbung im Rechner
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Gespeicherte persönliche Daten
2026
Aktuelle Steuer- & SV-Sätze

Unsere Grundsätze

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Datenschutz first

Ihre Gehalts- und Steuerdaten sind privat. Deshalb werden alle Berechnungen ausschließlich in Ihrem Browser durchgeführt. Keine Daten verlassen Ihr Gerät.

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Präzision

Wir verwenden die offiziellen Steuerformeln nach §32a EStG und aktuelle Sozialversicherungssätze. Unsere Ergebnisse sind so präzise wie möglich — für eine Schätzung.

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Transparenz

Wir zeigen nicht nur das Ergebnis — wir schlüsseln jeden einzelnen Abzug auf, damit Sie verstehen, wohin Ihr Geld geht.

Zugänglichkeit

Nettorechnen.online ist für alle zugänglich — barrierefrei gestaltet, ohne Registrierung, auf allen Geräten nutzbar und vollständig kostenlos.

Wie wir die Berechnungen durchführen

Unser Rechner basiert auf den offiziellen deutschen Steuergesetzen und Sozialversicherungsvorschriften für das Jahr 2026:

  • Lohnsteuer: Berechnung nach §32a EStG mit den Grundfreibeträgen, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und steuerklassenspezifischen Abzügen
  • Solidaritätszuschlag: 5,5% der Lohnsteuer, nur ab dem Freistellungsbetrag von 18.130 € (Einzelperson)
  • Rentenversicherung: 18,6% Gesamtbeitrag (9,3% Arbeitnehmeranteil) bis zur Beitragsbemessungsgrenze West (7.900 €/Monat)
  • Krankenversicherung (GKV): 14,6% + ~1,7% Zusatzbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 €/Monat)
  • Pflegeversicherung: 3,4% (ohne Kinder: 4,0%), Arbeitnehmeranteil je nach Kinderzahl
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6% Gesamtbeitrag (1,3% Arbeitnehmeranteil)
  • Kirchensteuer: 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer

Aktualisierung der Sätze

Steuer- und Sozialversicherungssätze ändern sich regelmäßig. Wir aktualisieren unseren Rechner jährlich zum 1. Januar mit den neuen Werten und kennzeichnen den Stand der Berechnung transparent auf der Seite. Bei unterjährigen Änderungen (z. B. durch Gerichtsurteile oder Notfallgesetzgebung) aktualisieren wir zeitnah.

Kontakt und Feedback

Haben Sie einen Fehler entdeckt? Einen Verbesserungsvorschlag? Oder möchten Sie schlicht Hallo sagen? Wir freuen uns über jede Nachricht über unser Kontaktformular.